Arbeitsgesetze
ArbZG
Informationen über das Arbeitsgesetz erhalten Sie hier
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Grundnormen dafür fest, wann und wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland höchstens arbeiten dürfen. Damit stellt das Gesetz den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicher.
SchwbG
Informationen über das Schwerbehindertengesetz erhalten Sie hier
Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Als behindert gelten Personen, welche infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert wird.
JArbSchG
Informationen über das Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie hier
Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, in der Berufsausbildung, als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter, mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind, in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.
BUrlG
Informationen über das Bundesurlaubsgesetz erhalten Sie hier
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG).
AÜG
Informationen über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erhalten Sie hier
Das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher). Es dient in erster Linie dem sozialen Schutz der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern.
MuSchG
Informationen über das Mutterschutzgesetz erhalten Sie hier
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.
AGG
Informationen über das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz erhalten Sie hier
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.